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BGH, 20.07.1979 - RiZ(R) 3/78 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 12.11.1973 - RiZ(R) 1/73
"Maßnahme der Dienstaufsicht"
Auszug aus BGH, 20.07.1979 - RiZ(R) 3/78
Als "Maßnahme der Dienstaufsicht" iS des DRiG § 26 Abs. 3 kann das Verhalten eines Dienstvorgesetzten nur dann angesehen werden, wenn es sich irgendwie gegen einen bestimmten Richter (oder eine bestimmte Gruppe von Richtern) richtet, es sich somit um einen "Konfliktsfall" zwischen Justizverwaltung und Richter handelt (vgl BGH 1973-11-12 RiZ (R) 1/73 = BGHZ 61, 374, 378).2.